- rausschmeißen
- hinausbefördern (umgangssprachlich); verschieben; verlagern; die Tür weisen (umgangssprachlich); vor die Tür setzen (umgangssprachlich); entfernen; hinauswerfen; in die Flucht schlagen (umgangssprachlich); räumen; ausquartieren; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entlassen; entpflichten; schassen (umgangssprachlich); kündigen; abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich)
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raus||schmei|ßen 〈V. tr. 222; hat; umg.〉1. etwas \rausschmeißen heraus-, hinauswerfen2. jmdn. \rausschmeißen jmdn. hinausschmeißen, absetzen, beurlauben* * *
raus|schmei|ßen <st. V.; hat (ugs.):1. nach draußen werfen:sie hatte meine Kleider zum Fenster rausgeschmissen.2.a) (bes. etw., was man nicht gebrauchen kann) kurzerhand aus etw. entfernen, weg-, hinausschaffen:den ganzen alten Plunder sollte man r.;Ü da wurden mehrere Tausend Euro [zum Fenster] rausgeschmissen (unnötig ausgegeben);man sollte den Artikel aus dem Grundgesetz rausschmeißen;b) (mit energischer Entschiedenheit) nach draußen weisen, hinausweisen:als der Mann mit den anderen Gästen Streit anfangen wollte, hat der Wirt ihn rausgeschmissen;c) zwingen, etw. für immer zu verlassen; durch Kündigung, Entlassung, Ausschluss o. Ä. kurzerhand aus etw. entfernen:jmdn. aus einer Firma, einem Verein, einer Partei r.* * *
raus|schmei|ßen <st. V.; hat (ugs.): rauswerfen.
Universal-Lexikon. 2012.